Symbolbild: Pixabay/Geralt/CCO

Nach langen Verhandlungen haben die EU-Staaten nun ihren Sanktus zur Reform der Urheberrechtsrichtlinie gegeben. Damit wurde von den EU-Repräsentanten in Brüssel die Richtlinie, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 und die Einführung sogenannter Uploadfilter in Artikel 13 vorsieht, mehrheitlich gutgeheissen. Gegen die Reform stimmten die Niederlande, Polen, Luxemburg, Finnland und Italien. Slowenien, Malta und Belgien enthielten sich der Stimme.

Laut dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Zeitungsverlage und Autoren künftig mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikelausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Zum anderen werden Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden. Ausgenommen sind Startups.

Mit dem Beschluss tritt die Reform jedoch noch nicht in Kraft. Die finale Abstimmung soll Ende März oder im April im EU-Parlament stattfinden. Sie könnte damit im Vorfeld der anstehenden Europawahl noch einmal zum heissen Eisen werden.



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