EU-Kommissarin Margrethe Vestager (Bild: EU/Flickr)

Die juristische Auseinandersetzung rund um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland setzt sich weiter fort und kommt nun vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Denn die EU-Kommission kündigte gegen das Urteil des EU-Gerichts im vergangenen Juli wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde verlauten lässt.

Nach Ansicht der zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager werfe die Entscheidung wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Ausserdem sei die Kommission der Ansicht, "dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat".

Zur Erinnerung: Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.

Vestager betont nun: "Für die Kommission hat es weiterhin höchste Priorität sicherzustellen, dass alle grossen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen." Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig. "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union unter Verstoss gegen die Vorschriften für staatliche Beihilfen", betonte Vestager. Deshalb müsse die Kommission alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen.

Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Der iPhone-Konzern aus dem kalifornischen Cupertino hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.