Der EU-Gerichtshof entscheidet zu Gunsten von Amazon (Bild: Wikipedia/Cedric Puisney/ CC BY-SA 3.0)

Die EU-Kommission behält sich einen Einspruch gegen das Urteil des EU-Gerichts zu Steuervorteilen für den Onlinehändler Amazon vor. Der weltgrösste Online-Händler Amazon hat nach dem Urteil nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert. Die Richter kippten am gestrigen Mittwoch eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll.

Nach Auffassung des Gerichts habe die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre, teilte ein Sprecher mit.

Dass die EU-Kommission das Urteil akzeptieren wird, gilt als unwahrscheinlich. Vor dem Europäischen Gerichtshof wehrt sich die Brüsseler Behörde bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Auch im Fall Amazon hat sie ein Einspruchsrecht.