Die Europäische Union führt eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein, bei der Wasserzeichen eine zentrale Rolle spielen. Grundlage hierfür ist der EU AI Act (KI-Verordnung). Die entsprechenden Transparenzvorschriften sollen am 2. August offiziell in Kraft treten, heisst es.
Die Verordnung unterscheidet zwischen sichtbaren und technischen Markierungen. Wer KI-Systeme entwickelt oder KI-Inhalte massgeblich im kommerziellen Kontext erstellt (z. B. im Marketing oder in der Kundenkommunikation), muss diese klar als solche ausweisen. Erzeugte Bilder, Videos oder Audio-Dateien müssen so markiert werden, dass die Kennzeichnung sowohl für Menschen direkt erkennbar als auch für Computer maschinenlesbar ist (z. B. durch Metadaten). Die Europäische Kommission erarbeitet konkrete technische Leitfäden und Verhaltenskodizes (Codes of Practice), um einheitliche Standards für die technische Umsetzung von Wasserzeichen festzulegen.
Die Pflicht greift insbesondere bei Inhalten, die das Potenzial haben, Nutzende zu täuschen. Realistisch wirkende Bilder, Videos oder gefälschte Stimmen (Audio) müssen zwingend ein Label wie "KI-generiert“ oder ein entsprechendes Wasserzeichen tragen. Automatisch generierte Texte, die zu nachrichtlichen, politischen oder gesellschaftlichen Themen ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden, fallen ebenfalls unter die Pflicht.
Es gibt auch klare Abgrenzungen, wann keine Wasserzeichen oder Labels nötig sind. Wird etwa eine KI lediglich zur Textkorrektur (z. B. Rechtschreibprüfung) oder für kleinere Bildbearbeitungen genutzt, ohne den Inhalt massgeblich selbst zu erschaffen, entfällt die Kennzeichnung. Inhalte, die ausschliesslich privat oder innerhalb eines Unternehmens verwendet und nicht veröffentlicht werden, müssen ebenfalls nicht markiert werden. Bei offensichtlich fiktionalen, satirischen oder künstlerischen Werken gelten abgeschwächte Regeln, solange keine Verwechslungsgefahr mit echten Nachrichten oder realen Personen besteht.
Bei Missachtung der neuen Regeln ab August 2026 drohen Unternehmen empfindliche Bussgelder. Wirtschaftskammer empfehlen Betrieben daher, bereits jetzt Workflows anzupassen und genutzte KI-Tools auf deren Kennzeichnungsfunktionen zu prüfen.
