EU einigt sich über terroristische Online-Inhalte (Symbolbild: Fotolia/Birgit Korber)

Die EU-Innenminister haben sich auf eine neue Verordnung gegen Online-Terrorinhalte geeinigt: Alle Serviceprovider – auch ausserhalb der EU – müssen solche terroristischen Inhalte binnen einer Stunde nach Anordnung der Behörden vom Netz nehmen oder unzugänglich machen. Tun sie das nicht, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Die Behörden können auch Empfehlungen aussprechen. In diesen Fällen müssen die Serviceprovider entscheiden, ob der Inhalt gegen die eigenen Nutzungsbedingungen verstösst und entfernt werden muss.

Die Provider müssen auch aktiv Vorsorge tragen, um ein Wiederauftauchen von illegalen Terrorinhalten zu unterbinden. Für die genauen Regeln im Sanktionsfall sind die EU-Mitgliedsstaaten zuständig. Mit dieser Vereinbarung sendet der EU-Ministerrat eine starke Botschaft an die Internetprovider in Hinblick auf die Dringlichkeit von Gegenmassnahmen. Auf Basis der Vereinbarung können die EU-Staaten nunmehr Verhandlungen mit dem Europa-Parlament beginnen. Die Abgeordneten müssen die Verordnung mitbeschliessen.