Schwere Vorwürfe gegen Amazon (Bild: Unsplash/ Christian Wiediger)

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter verstösst der weltgrösste Online-Versandhändler Amazon gegen kartellrechtliche Bestimmungen. Der Konzern nutze nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft, gibt die zuständige EU-Kommission bekannt.

Laut Behörde hat Amazon nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äussern. Bleiben die Wettbewerbshüter danach bei ihrer Einschätzung, könnte auf Amazon eine milliardenschwere Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstossen, riskieren sie Geldbussen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich 2019 auf rund 280,5 Milliarden US-Dollar.

Die Kartellwächter der EU hatten im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei gehen sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern mit Zentrale in Seattle im US-Bundesstaat Washington auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen. Dies sei möglich, weil Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler zur Verfügung stelle.

Wie die EU-Kommission urgiert, stünden den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr grosse Mengen nicht-öffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung, die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts flössen, wo sie aggregiert und genutzt würden, um Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon auszutarieren. Dies sei zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem Marktplatz.

Amazon könne so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkauften und seine Angebote auf der Grundlage nicht-öffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer anpassen, so einer der Vorwürfe.