Derzeit werden elektronische Signaturen nach Schweizer Recht von der EU nicht anerkannt. Dasselbe gilt für europäische Signaturen in der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, ein entsprechendes Verhandlungsmandat mit der EU auszuarbeiten.
Eine gegenseitige Anerkennung würde gewährleisten, dass von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte elektronische Zertifikate auch in der Schweiz gültig wären und umgekehrt. Dies sei im gegenseitigen Interesse der Schweiz und der EU und würde die Digitalisierung sowie die sichere Verwendung elektronischer Signaturen über Landesgrenzen hinweg fördern. Damit würde einem Anliegen insbesondere der Zollbehörden oder im Bereich der öffentlichen Beschaffung entsprochen.
Das Uvek und das EDA werden laut einer Mitteilung des Bundes innerhalb eines Jahres die Eckpunkte des Mandats für Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen erarbeiten. Dieses Dossier sei nicht Teil des im Dezember 2024 abgeschlossenen Verhandlungspakets mit der EU gewesen, heisst es.