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Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung hat bekanntlich Ende Juni 2015 aufgrund einer Neueinschätzung entschieden, das Informatikprojekt zur Erneuerung des Auszahlungssystems der Arbeitslosenversicherung (ASALneu) abzubrechen. Nun konnte laut Mitteilung des Seco mit der projektführenden CSC Switzerland eine Einigung über die Modalitäten des Abbruchs erzielt werden. Die Auszahlungen von Taggeldern an die Versicherten seien mit dem aktuellen ASAL weiterhin jederzeit gewährleistet, heisst es.

Ausschlaggebend für den Abbruch des Projektes sind den Seco-Angaben zufolge die neu eingetretenen Risiken sowie Umsetzungsschwierigkeiten im Projektverlauf und der damit verbundenen Verfehlung der Projektziele. Eine umfassende Neueinschätzung des Projektes habe ergeben, dass die ursprünglich gesetzten Ziele in technischer und terminlicher Hinsicht mit dem gewählten Vorgehen nur unter Inkaufnahme sehr hoher Risiken hätten erreicht werden können. Die Aufsichtskommission hat sich demnach bei ihrem Entscheid unter anderem auf ein externes Gutachten sowie Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gestützt. Als IKT-Schlüsselprojekt des Bundes sei das Vorhaben ASALneu von Beginn weg durch die zuständigen Aufsichtsstellen des Bundes eng begleitet und beaufsichtigt worden, ist der Mitteilung des Seco weiters zu entnehmen.

Mit CSC Switzerland als Leistungserbringerin habe man nun Anfang August abschliessend und einvernehmlich eine Einigung über die Modalitäten des Abbruchs erzielt werden. Diese umfassen den Angaben gemäss einerseits eine Saldovereinbarung zum Projektvertrag und andererseits die Sicherstellung der Wartung des aktuellen ASAL bis mindestens 2021. Der finanzwirksame Schaden zu Lasten des Fonds der Arbeitslosenversicherung aus dem Projektabbruch belaufe sich auf mehrere hunderttausend Franken.

Mit ASALneu hätte das bestehende Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung, das seit 1993 im Betrieb ist, in eine moderne und wartungsfreundliche Softwareentwicklungsumgebung migriert werden sollen. Das bestehende ASAL bleibe nun länger im Einsatz, wird betont. Die Wartung des Systems sei bis mindestens Ende 2021 sichergestellt, und die Auszahlung der Arbeitslosentaggelder an die Versicherten sei weiterhin jederzeit gewährleistet.

Die Ausgleichsstelle werde nun im Rahmen einer Neuformulierung der IT-Strategie für die Arbeitslosenversicherung bis zum ersten Quartal 2016 erneut Lösungsvarianten für den Ersatz des bestehenden Systems evaluieren. Mit dem gewählten Vorgehen sei letztlich auch sichergestellt, dass die beschaffungsrechtlichen Vorgaben des Bundes eingehalten werden.