Nachdem das schweizerische Bundesverwaltungsgericht vor rund zwei Wochen in einem Urteil festgehalten hat, dass die Funk- und Kabelaufklärung des Geheimdienstes nicht konform mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention gehe, die Grundrechte verletze und schwerwiegende Mängel aufweise, fordert die Digitale Gesellschaft nun die sofortige Einstellung dieser nachrichtendienstlichen Praxis.
Hintergrunnd dazu ist, dass die Kabelaufklärung bislang ein wesentlicher Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) war. Mit der Kabelaufklärung kann die Kommunikation zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht werden. Die Massnahme wurde 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.
Die Digitale Gesellschaft stellt sich nun auf den Standpunkt, dass nur durch die Einstellung der Funk- und Kabelaufklärung die festgestellte Verletzung der Grundrechte effektiv und sofort behoben werden könne.
Erik Schönenberger, Co-Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, betont dazu: "Die Digitale Gesellschaft freut sich, dass das Bundesverwaltungsgericht zum Ergebnis kommt, dass die Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte verletzt. Der Nachrichtendienst darf die Schweizer Bevölkerung nicht anlasslos und massenhaft überwachen. Die Kabelaufklärung muss deshalb als Ganzes unterlassen werden, denn es steht aus unserer Sicht fest, dass sich die festgestellten schweren Mängel nicht beheben lassen."
Die Digitale Gesellschaft fasst die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen Mängel zusammen:
-- Es besteht kein ausreichender Schutz vor Missbrauch.
-- Es ist nicht gewährleistet, dass der Geheimdienst nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet.
-- Es gibt keine Vorkehrungen zum Schutz von journalistischen Quellen und anderer besonders schützenswerter Kommunikation wie jener zwischen Rechtsanwält:innen und Mandant:innen.
-- Eine hinreichend effektive Aufsicht über die Informationsbeschaffung ist nicht gewährleistet.
-- Den Betroffenen steht kein hinreichend wirksames Rechtsmittel für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung.
Es werde insbesondere nicht möglich sein, diese anlasslose Massenüberwachung nur auf erhebliche und richtige Daten zu beschränken, dabei den journalistischen Quellenschutz und das Anwaltsgeheimnis zu wahren sowie den Betroffenen ein wirksames Rechtsmittel an die Hand zu geben, wenn ihre Daten von der Funk- und Kabelaufklärung erfasst worden sind, heisst es.
Das Verfahren sei Teil der strategischen Klagen der Digitalen Gesellschaft im Kampf um die Freiheitsrechte in einer digitalen Welt. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg sei bereits eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Massenüberwachung mittels Vorratsdatenspeicherung gemäss Strafprozessordnung hängig. Auch auf diese umstrittenen Daten, die eigentlich für Strafverfahren gedacht wären, könne der Geheimdienst zugreifen.
Beschwerdeführer:innen der Digitale Gesellschaft sind Serena Tinari (Recherche-Journalistin), Noëmi Landolt (Journalistin und Buchautorin "Mission Mittelmeer"), Marcel Bosonnet (Rechtsanwalt von Edward Snowden), Andre Meister (netzpolitik.org) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger (jeweils Digitale Gesellschaft).
