In Deutschland gebüsst: Youtube (Bild:Pixabay)

Der Anbruch der Coronavirus-Pandemie im vergangenen Jahr hatte auf vielen sozialen Netzwerken und Plattformen zur Einführung neuer Regeln geführt. Auch Googles Videoportal Youtube installierte Richtlinien, die primär die Verbreitung von Desinformation limitieren sollten. Das in weiten Teilen automatisierte System erwischte aber immer wieder auch Clips, die den Verbotskriterien eigentlich gar nicht entsprachen. Darunter auch ein Video eines deutschen Nutzers über einen Corona-Protest in der Schweiz. Der Fall endete vor Gericht und nun in einer Strafzahlung für die Plattform.

Ende Januar 2020 war der Clip gelöscht worden. Der betroffene Nutzer zog vor Gericht. Am 20. April erliess das Oberlandesgericht Dresden eine einstweilige Verfügung. Das Video sei zu Unrecht gelöscht worden. Denn die geänderten Richtlinien hätten einen Änderungsvertrag samt Zustimmung des Nutzers vorausgesetzt. Nur auf mögliche Anpassungen in der Zukunft hinzuweisen, sei nicht ausreichend.

Youtube wurde angewiesen, das fragliche Video wiederherzustellen und verfügbar zu machen. Dies wurde jedoch erst am 14. Mai, also mehr als drei Wochen später, umgesetzt. Das OLG Dresden stuft die späte Reaktion als schweren und vorsätzlichen Verstoss gegen die Anordnung ein und verhängte ein Ordnungsgeld in der Höhe von 100.000 Euro gegen das Portal.



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