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Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geht ein entscheidendes Verfahren am Europäischen Gerichtshof in die Schlussphase. Die Richter und der Generalanwalt hörten in Luxemburg die beteiligten Parteien an. Spätestens kommendes Jahr ist dann mit einem Urteil zu rechnen. Hintergrund ist ein am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängiger Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur sowie der Telekom und dem Internetprovider Spacenet.

Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufzubewahren. Die Richter sollen nun im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Für Spacenet hat die Vorratsdatenspeicherung auch eine wirtschaftliche Dimension. Eigenen Angaben zufolge geht bei der Münchener Firma seitens der Behörden nur eine geringe Zahl von Anfragen im Jahr ein. Die Kosten für das Vorhalten der Daten stünden nicht wirklich im Verhältnis. Spacenet wird vom deutschen Internetverband eco unterstützt.