Das deutsche Kartellamt geht gegen Facebook vor (Bild: Pixabay)

Dem weltgrössten sozialen Netzwerk Facebook droht in Deutschland weiter Ungemach. Der Chef des dortigen Kartellamtes, Andreas Mundt, wirft dem US-Internet-Riesen vor, auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend zu sein und diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten zu missbrauchen. Deswegen habe man Facebook "weitreichende Beschränkungen" bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Die Mark-Zuckerberg-Company wiederum kündigte umgehend an, Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Beschluss der Behörde einzulegen. Das Kartellamt unterschätze den starken Wettbewerb in Deutschland durch andere Anbieter wie die Google-Tochter Youtube, Snapchat oder Twitter, heisst es.

Die Marktwächter argumentierten, Facebook mache die Nutzung seines Dienstes davon abhängig, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten auch aus Drittquellen wie etwa den eigenen Töchtern Whatsapp und Instagram sammeln zu können. Dazu gehörten aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen könne. Dem Beschluss zufolge dürfen künftig Dienste wie das Messenger-Angebot Whatsapp oder der Fotodienst Instagram zwar weiter Daten sammeln, diese aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zuordnen. Die Einwilligung sei auch für die Sammlung von Daten von Drittwebseiten möglich. Mundt zufolge hat das Unternehmen zwölf Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Die Entscheidung des Kartellamts sei aber noch nicht rechtskräftig. Facebook könne binnen eines Monats Beschwerde einlegen.

Das Kartellamt hatte seine Untersuchung bereits 2016 gestartet - im ersten offiziellen Wettbewerbsverfahren gegen Facebook überhaupt. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, an dessen Ende zunächst einmal kein Bussgeld steht. Die Wettbewerbshüter greifen in der Regel dann zu dieser Verfahrensart, wenn es sich um einen schwierigen rechtlichen Fall handelt oder ein Musterverfahren dazu dienen soll, die kartellrechtliche Beurteilung neuer Fälle zu klären.

Aber nicht nur Facebook allein ist ins Visier der Kartellbehörde geraten, sondern auch der Online-Versandhandelsriese Amazon.



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