Symbolbild: Pixabay

In Deutschland müssen Videoplattformen im Internet künftig ein spezielles Meldeverfahren bereit halten, damit sich Nutzer über rechtswidrige Inhalte beschweren können. Mit der Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzesnovelle hat der deutsche Bundestag damit eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Gemäss der Novelle werden Plattformbetreiber künftig unter anderem dazu verpflichtet, Nutzerbeschwerden unverzüglich zu prüfen und die beanstandeten Inhalte bei Bedarf zu entfernen oder zu sperren. Ähnliche Regelungen bestehen bereits für Fälle von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken.



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