Symbolbild: Pixabay/CCO

Von Nutzern eingesammelte Datenbestände sollen nach Ansicht des deutschen Bundeskartellamts nicht dauerhaft Exklusiveigentum eines vielleicht auch noch marktbeherrschenden Unternehmens sein dürfen. Es gebe bereits erste Verfahren von Wettbewerbsbehörden, die darauf abzielten, Wettbewerbern Zugang zu solchen Daten einzuräumen. Die grossen Online-Plattformen hätten über Jahre Daten angesammelt, die neue Konkurrenten oder kleinere Wettbewerber nicht hätten. Plattformen verfügten so über "perfekte Persönlichkeitsprofile" von Nutzern, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Das deutsche Bundeskartellamt hat sich bereits seit Jahren auf die Fahnen geschrieben, auch in der Internet-Wirtschaft Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Die Behörde hatte zahlreiche Verfahren in dem Wachstumsmarkt angestrengt. Unter anderem hatte sie Amazon ins Visier genommen. Das Kartellamt hatte auch bereits versucht, mit Auflagen die Verarbeitung von Nutzerdaten bei Facebook einzuschränken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese aber nach einer Beschwerde des US-Konzerns abgeschmettert. Die Behörde geht Mundt zufolge dagegen beim deutschen Bundesgerichtshof vor.



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