Facebook: Deutsche Kartellamt weitet Verfahren aus (Bild: Pixabay)

Das deutsche Bundeskartellamt weitet sein Verfahren gegen den US-Internetriesen Facebook aus. Die Bonner Kartellwächter greifen dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen. Die Wettbewerbshüter hatten bereits im Dezember im Zusammenhang mit den "Oculus"-Virtual-Reality-Produkten ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Riesen eingeleitet. Denn diese sollen nur dann genutzt werden können, wenn der Verbraucher auch ein Facebook-Konto hat.

Doch nun hat das Kartellamt vom Gesetzgeber neue Instrumente in die Hand bekommen – denn am 19. Januar traten Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Das Kartellamt untersucht nun, ob Facebook eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" zukommt.