Amazon, Ebay und Co sollen transparenter werden (Logo: Amazon)

Das Bundesjustizministerium will Unternehmen wie Amazon und Ebay bei ihren Online-Marktplätzen zu wesentlichen Hinweispflichten zwingen. Das geht aus dem Referentenentwurf zu einem Gesetz hervor, in dem die künftigen vertraglichen Regelungen festgeschrieben werden. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt. Die Marktplätze sollen demnach verpflichtet werden, die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen.

Damit reagiert die Politik auf den Trend, dass Portale wie Amazon und Ebay auch riesige Produkt-Suchmaschinen sind und viele Anwender nicht sofort erkennen können, warum bestimmte Produkte in der Ergebnisliste ganz oben stehen. Amazon & Co. sollen die Kunden künftig auch darüber informieren müssen, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Dies spielt unter anderen bei der Gewährleistung eine Rolle.

Besser geschützt werden laut Entwurf auch Käufer von Eintrittskarten, die die Tickets nicht beim Veranstalter selbst erwerben, sondern von Wiederverkäufern über Ticketbörsen. Der Anbieter soll künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Der Gesetzesentwurf verlangt auch mehr Transparenz bei der Anwendung von Algorithmen bei der Kalkulation der Preise.

So sieht der Gesetzesentwurf eine Informationspflicht vor, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde. Zugleich will das Justizministerium in einem zweiten Gesetz klassische Verbraucherrechte beim Kauf von Gegenständen wie einer Waschmaschine oder einem Smartphone auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausdehnen.