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Das Münchner Oberlandesgericht verbietet dem US-Amerikanischen Online-Versandhandelsriesen Amazon weiterhin seine WLAN-Bestellknöpfe einzusetzen. Amazon wird es somit gerichtlich untersagt, weiterhin Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs weiter so zu verkaufen.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Herstellerlogo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstosse Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Sie hatte bereits vor dem Landgericht München in erster Instanz recht bekommen. Wie viele Kunden solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen und welchen Umsatz Amazon damit macht, wollte das Unternehmen nicht mitteilen.

Auf Amazons Dash Buttons finden sich lediglich die Markenlogos der jeweiligen Hersteller, aber keine Informationen bezüglich Preis oder Inzalt. Was der Kunde bestellt, hat er beim Installieren der App entschieden. Allerdings können sich Details und Preise ändern. Amazon kann etwa ein vergleichbares Ersatzprodukt liefern.



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