Der sogenannte Staatstrojaner erhitzt in Deutschland weiterhin die Gemüter. Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die rasche Aufklärung darüber fordert, was die Software tatsächlich kann und wofür sie eingesetzt wird, sieht Innenminister Hans-Peter Friedrich von der CDU keinen Bedarf dafür. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verteidigte er den Trojaner und griff den Chaos Computer Club (CCC) an, der die Debatte ins Rollen gebracht hatte.

Die Software wird unter anderem eingesetzt, um im Rahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung verschlüsselte Internet-Telefonate und den E-Mail-Verkehr abzuhören. Laut dem CCC soll das bayerische Landeskriminalamt jedoch ein Programm verwendet haben, die größere Eingriffe vornehme als rechtlich erlaubt sei. Dazu gehören das Nachladen weiterer Software sowie das Anfertigen von Screenshots.

Friedrich bestreitet, dass gegen Gesetze verstoßen wurde. "Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht. Da sind viele Missverständnisse entstanden. Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben." Die Nachladefunktion werde benötigt, um sich den Updates des überwachten Computers anpassen zu können.

Generell würde derartige Überwachungssoftware bei richterlicher Anordnung nur gegen schwere Verbrechen wie Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenschmuggel und Terrorismus eingesetzt. "Wir müssen in der Lage sein Kommunikation zu überwachen", hält der Innenminister fest. Dass es verschiedene Auffassungen darüber gibt, was bei der Überwachung mittels Spionageprogrammen zulässig ist, findet Friedrich nicht problematisch. So vertritt auch das Landesgericht Landshut die Auffassung, dass der Trojaner in Bayern rechtswidrig eingesetzt worden sei. "Es gibt keine rechtliche Grauzone", betont Friedrich, räumt aber ein, dass das Anfertigen von Screenshots bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung "unter Juristen umstritten ist". Man könne ja auch anderer Auffassung sein als ein Landgericht, meint Friedrich.

Der CCC hatte auch angeprangert, dass die Software schlecht programmiert worden sei. Dazu meint Friedrich, dass er nicht wisse, welche Software dem CCC vorliege und er deshalb nicht beurteilen könne, ob die Analyse korrekt sei. In seinem Bereich sei die Software, "von der wir glauben, dass der CCC sie hat", wegen verschiedener Schwächen nicht verwendet worden. Von dem Programm der privaten Firma Digitask seien Teile des Codes übernommen worden. "Unsere Software wird immer genau auf die richterliche Anordnung hin programmiert", so Friedrich. Ob das tatsächlich so geschieht und möglich ist, stellen Experten jedoch in Zweifel. Bedarf für eine Prüfung für Überwachsungssoftware, also einem TÜV für Trojaner, sieht Friedrich nicht. Dafür gebe es behördeninterne Kontrollen.