Uber Black soll in Deutschland verboten bleiben (Bild: Uber)

Der US-amerikanische Online-Fahrdienstvermittler Uber darf seinen früheren Limousinen-Service Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich befunden, dass Uber gegen deutsche Gesetze für das Mietwagengeschäft verstossen habe.

Somit war die Klage des Berliner Taxiunternehmers Richard Leipold erfolgreich, der beanstandete, dass Uber per App Mietwagen-Fahrern in Deutschland Aufträge direkt weiterleitet, die Preise bestimmt und abrechnet, aber die für das Mietwagengeschäft vorgeschriebenen Regeln missachtet. Mietwagen müssen nämlich laut dem deutschen Personenbeförderungsgesetz nach einer Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, haben also eine sogenannte Rückkehrpflicht. Ausserdem müssen sie Aufträge grundsätzlich am Sitz des Unternehmens oder in der Wohnung entgegennehmen. Auch reservierte Plätze in den Innenstädten gibt es für Mietwagen nicht. Mit dem Gerichtsentscheid gegen Uber soll das Taxigewerbe geschützt werden, das im Gegenzug zu festgelegten Tarifen fahren muss und auch unrentable Beförderungen nicht ablehnen darf.

Der US-Fahrdienstvermittler mit Zentrale im kalifornischen San Francisco und Europasitz in den Niederlanden stellte nach Angaben seines Sprechers das Uber Black-Geschäftsmodell 2014 ein. Das neue Angebot beachte alle Vorschriften, so der Sprecher. Trotz der Einstellung des Limousinen-Fahrdienstes hatte das Unternehmen vor dem BGH für die Zulässigkeit von Uber Black gekämpft. Die Karlsruher Bundesrichter entschieden jedoch in letzter Instanz, dass Uber im Bundesgebiet den deutschen Gesetzen unterworfen sei. Das Unternehmen sei kein reiner Vermittler und könne sich nicht auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen. Denn es nehme bei dem Limousinen-Service eine entscheidende Rolle ein.