Sammeln privater Daten: Facebook muss damit aufhören (Symbolbild: Pixabay/ Geralt)

Facebook muss in Deutschland die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland vorerst stoppen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung.

Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei Whatsapp, Instagram – die ebenfalls zu Facebook gehören – und vielen anderen Diensten hinterlässt. Das Kartellamt hatte die Praxis im Februar 2019 gestoppt.

Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt den BGH an und beantragte eine Eilentscheidung. Die führte nun zur Bestätigung des Verbots. Facebook kann gegen das Kartellamt zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals