Die deutsche Netzagentur hat konkrete Bedingungen für die geplante Versteigerung der begehrten 5G-Mobilfunkfrequenzen vorgelegt: Die Netzbetreiber sollen demnach bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Das geht aus einem Beschluss der Präsidentenkammer der Netzagentur hervor. Die Versteigerung ist für das kommende Jahr geplant. Ein Sprecher der Netzagentur bestätigte auf Anfrage, dass die Behörde Eckpunkte an ihren Beirat übermittelt habe.

98 Prozent der Haushalte klingen nach einer grossflächigen Abdeckung, doch handelt es sich bei den verbleibenden zwei Prozent um schwer zugängliche Haushalte, meist in ländlichen Regionen, in denen sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet. Über die Erschliessung dieser Gegenden hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben. Da alle Netzbetreiber, die einen Zuschlag erhalten, diese Auflage erfüllen müssten, geht die Bundesnetzagentur aber davon aus, dass der Anteil der versorgten Haushalte dann mehr als 98 Prozent beträgt. An Bahnstrecken mit hohem Fahrgastaufkommen muss bis Ende 2022 eine Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden.

Die Bundesnetzagentur will die Bieter zudem dazu verpflichten, je nach Frequenzbereich jeweils 500 Basisstationen aufzustellen – sowohl im Bereich 3,6 Gigahertz als auch im Bereich 2 Gigahertz. Mit beiden Vorgaben sollen sogenannte "Weisse Flecken" beseitigt werden, in denen die Versorgung bisher nur sehr schlecht oder gar nicht vorhanden ist. Eine Verpflichtung zum National Roaming wird es allerdings nicht geben. Dieser Punkt war zwischen den drei Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica auf der einen und Mobilfunkanbietern ohne eigenes Netz auf der anderen Seite besonders umstritten.



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