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Die heissen Temperaturen locken seit einigen Tagen zahlreiche Leute in die öffentlichen und privaten Freibäder. Neben Badegewand, Handtüchern und Sonnencreme dabei oft mit im Gepäck: Das Smartphone. Es dient auch beim Sonnen vor dem Pool als Unterhaltungsgerät und Kommunikationszentrale. Aber nicht nur.

Manch ein Besucher setzt auch die Kamera seines Mobiltelefons ein, um knapp bekleidete Mitmenschen zu fotografieren. Eine Problematik, zu der sich nun der Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundeslandes Sachsen zu Wort gemeldet hat. Er fordert ein Handyverbot in Schwimmbädern. Andere Badegäste ohne deren Erlaubnis abzulichten oder diese Fotos gar zu veröffentlichen, sei ein Eingriff in deren Privatssphäre. Daher sei ein Verbot schon als Vorbeugung zweckmässig.

Ein Schritt, den man bei der Deutschen Gesellschaft für Badewesen, in der sich unter anderem Betreiber öffentlicher Bäder organisieren, als zu weit gehend empfindet. Ein Verbot sei nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Vor allem schätzt man den Aufwand zur Durchsetzung als hoch ein, würde dies doch umfassendere Kontrollen bedingen. Zudem könnte ein solches Verbot Gäste abschrecken.



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