Der Rechtsstreit um das Abzapfen von Daten aus dem Frankfurter Internet-Knoten De-Cix durch den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) geht in die nächste Runde: Der Betreiber des nach Verkehrsaufkommen grössten Internet-Knotenpunktes der Welt reichte nach Angaben von Donnerstag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung ein. Der Nachrichtendienst zapft aus dem Knotenpunkt seit Jahren zu Aufklärungszwecken in grossem Stil Daten ab.

Dabei erhält der BND Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern anlasslos im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung. Nach Auffassung des Unternehmens verstösst die Ausleitung der Daten gegen Artikel 10 des Grundgesetzes. Ende Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von De-Cix gegen den BND abgewiesen. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, urteilte der 6. Senat. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des deutschen Innenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, befand das Gericht.