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Die die französische Datenschutzbehörde (CNIL) bei Google Verstösse gegen die seit Ende Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) feststellte, wird die Alphabet-Tochter Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Laut CNIL seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicherzeitraum für Nutzer nicht einfach genug zugänglich.

Da die Daten über mehrere Dokumente verteilt seien, müssten sich die Nutzer über mehrere Links und Buttons durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert. Darüber hinaus sei die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung aus ihrer Sicht nicht gültig, weil NutzerInnen nicht ausreichend informiert würden, erklärte die CNIL. Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäss der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.

Auslöser für die Untersuchung waren Beschwerden der Organisationen noyb des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems sowie LQDN. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Schrems sagte in einer ersten Stellungnahme: „Wir sind sehr froh, dass erstmals eine europäische Datenschutzbehörde die Möglichkeiten der DSGVO nutzt, um klare Rechtsverstöße auch zu ahnden. Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach ‚anders interpretieren‘ und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben. Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht.“