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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat die Sachverhaltsabklärung zum Betriebssystem Windows 10 von Microsoft beendet. Seine Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz der Datenbearbeitung und der diesbezüglichen Wahlmöglichkeiten seien von Microsoft einvernehmlich umgesetzt worden, heisst es. Damit könne auf eine allfällige gerichtliche Beurteilung des Sachverhalts verzichtet werden.

Die Abklärungen des EDÖB hätten gezeigt, dass die Datenbearbeitung im Rahmen von Windows 10 nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft, heisst es. So genügten der Seitenaufbau und der Inhalt der Seiten „Schnell einsteigen" und „Einstellungen anpassen" nur beschränkt den Anforderungen an eine transparente Information. Aus inhaltlicher Sicht fehlten Informationen zur Speicherdauer der übermittelten Daten, zum Inhalt von Browserdaten sowie zum Inhalt von Feedback- und Diagnosedaten. Zudem war es für die Nutzer umständlich, bei den einzelnen Datenbearbeitungen weitergehende Informationen, z.B. aus den relevanten Passagen der Datenschutzerklärung, nachzuschlagen.

Microsoft hat dem EDÖB in der Folge Vorschläge zur Behebung dieser und weiterer Mängel vorgelegt, welche dieser prüfte und ergänzte. Mit den nun festgelegten Anpassungen werden die Angaben zu den Datenbearbeitungen präzisiert. Zudem werden die Nutzer mit der neuen Einstellungsseite während dem Installationsprozess klar darauf hingewiesen, dass sie die Datenbearbeitungen und -übermittlungen festlegen und in diese einwilligen müssen.

Die technische Umsetzung der vom EDÖB geforderten Anpassungen erfolgt weltweit über die beiden für 2017 geplanten Softwarereleases von Windows 10. Im ersten Release werden allen Benutzern bei der Neuinstallation bzw. bei einem Update auf dieses Betriebssystem die Einstellungsmöglichkeiten der Datenübermittlungen mit umfangreicheren Informationen angezeigt. Im zweiten Release können die Benutzer beim Installationsprozess zusätzlich direkt auf die entsprechende Passage in der aktuellsten Version der Datenschutzerklärung zugreifen. Damit werde die Transparenz erhöht und den Benutzern erleichtert, die relevanten Informationen in der umfangreichen Erklärung zu finden, so der EDÖB.

Unabhängig von der Anpassung des zukünftigen Installationsprozesses hätten die Nutzer von Windows 10 jederzeit die Möglichkeit, die Datenbearbeitung und -übermittlungen in den Systemeinstellungen anzupassen.

Der EDÖB erachtet die mit Microsoft erreichte Lösung, insbesondere die direkte Verlinkung zu den relevanten Passagen der Datenschutzerklärung und die Wahlmöglichkeiten, als Mindeststandard für Anwendungen und Dienste anderer Unternehmen. Bei künftigen Abklärungen werde der EDÖB die zu überprüfenden Datenbearbeitungen an der erzielten Lösung messen.



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