Youtube muss sich einer Copyright-Klage von Constantin Film stellen (Bild: ict)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am heutigen Donnerstag darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie Youtube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss. Hintergrund ist eine Klage der Filmverwertungsgesellschaft Constantin auf umfassende Auskünfte. Der mit dem Fall befasste deutsche Bundesgerichtshof (BGH) rief den EuGH zur Auslegung der massgeblichen EU-Richtlinie an. Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf Youtube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden.

Strittig ist zwischen beiden Seiten, ob Youtube E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Nutzer sowie die beim Hochladen gespeicherte IP-Adresse des Geräts herausgeben muss. Nach dem Urteil des EuGH muss abschliessend der Bundesgerichtshof über den konkreten Rechtsstreit entscheiden, dabei ist der BGH aber an die Vorgaben des Gerichtshofs in Luxemburg gebunden.



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