Symbolbild: Fotolia/Jijomathal

Der schweizerische Bundesrat hat Anpassungen am Inhalt der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten in die Vernehmlassung geschickt. Um die Grundversorgung bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen weiter sicherzustellen, wird die Comcom die heutige Grundversorgungskonzession der Swisscom unverändert verlängern. Sie trage damit dem Umstand Rechnung, dass die anstehende Neuvergabe der nächsten Grundversorgungskonzession eine stabile Rechtsgrundlage benötige, heisst es in einer Aussendung dazu. Diese liege dann vor, wenn der Bundesrat die Dienste der Grundversorgung neu festgelegt habe.

Da die Comcom für die Grundversorgungskonzession zuständig sei, informiere sie ergänzend zur heute vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung zur Grundversorgung. Und damit die Telecom-Grundversorgung jederzeit sichergestellt sei, werde die Comcom die heutige Grundversorgungskonzession von Swisscom im Frühjahr 2022 inhaltlich unverändert um voraussichtlich ein Jahr verlängern. Gemäss den geltenden Regeln müsste die nächste Grundversorgungs­konzession eigentlich bis im Juni 2022 vergeben sein, da die aktuelle Konzession Ende 2022 auslaufe.

Da der Inhalt der zukünftigen Grundversorgung jedoch gegenwärtig durch den Bundesrat revidiert werde und nun eine Vernehmlassung dazu laufe, verzögere sich die Neuvergabe der Konzession. Wenn mit dem Entscheid des Bundesrates über die Dienste, die in der Grundversorgung zu erbringen seien, wieder eine stabile Rechtsgrundlage vorliege, werde die Comcom die Neuvergabe der Grundversorgungskonzession an die Hand nehmen. Die Comcom gehe davon aus, dass die nächste Grundversorgungskonzession per Anfang 2024 in Kraft treten werde.



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