Swisscom erhält die Grundversorgungskonzession verlängert (Foto: Karlheinz Pichler)

Die Schweizer Kommunikationskommission (Comcom) hat die bestehende Grundversorgungskonzession der Swisscom unverändert um ein Jahr verlängert. Grund dafür sei eine noch laufende Verordnungsanpassung, mit welcher der Bundesrat den Umfang der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten neu festgelegen werde.

Der Bundesrat will den Umfang der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten ab 2024 neu definieren, wie es in einem heute publizierten Communiqué der Comcom heisst. Eine öffentliche Vernehmlassung für die Revision der bisherigen Verordnung hat der Bundesrat im Dezember 2021 eröffnet. Er hat unter anderem vorgeschlagen, die Internetgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit Download und 8 Megabit Upload in der Sekunde (Mbit/s) zu erhöhen. Dies ist acht Mal so viel wie bisher festgeschrieben ist.

Die aktuelle Grundversorgungskonzession, welche die Swisscom seit 2018 innehat, läuft Ende 2022 aus. Aufgrund der laufenden Revision besteht aus Sicht der Comcom aktuell keine stabile rechtliche Grundlage für eine Neuvergabe der Grundversorgungskonzession. Um die Grundversorgung jederzeit sicherzustellen, habe sich die Comcom gemäss dem Communiqué deshalb für eine Verlängerung der inhaltlich unveränderten Konzession um ein Jahr bis Ende 2023 entschieden.

Vor der Neuvergabe der künftigen Grundversorgungskonzession werde die Comcom die interessierten Kreise konsultieren und anschliessend über das Vorgehen entscheiden. Die künftige Grundversorgungskonzession werde erst erteilt, wenn der Bundesrat über den Inhalt der Grundversorgung entschieden habe und damit Rechtssicherheit bestehe, heisst es.

Die Grundversorgung umfasst ein Angebot an Telekom-Diensten, die landesweit allen Bevölkerungskreisen in guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen angeboten werden müssen. Zweck der Grundversorgung ist es der Comcom zufolge, der Bevölkerung in der ganzen Schweiz die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Aktuell gehören verschiedene Dienste für Menschen mit Behinderungen, ein Internetzugang mit 10/1 Mbit/s, ein Telefondienst mit einer oder drei Rufnummern sowie zwei kostenlose Verzeichniseinträge zur Grundversorgung.