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Nach Ansicht des schweizerischen Bundesrates soll die SRG auch weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Das heutige Modell soll ergo nicht auf den Kopf gestellt, jedoch an die digitalen Verhältnisse angepasst werden.

Dazu will der Bundesrat in zwei Stufen vorgehen, wie er in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zum medialen Service public bekannt gibt. Zunächst möchte er bei den neuen Konzessionen im Jahr 2019 Anpassungen vornehmen. Mittelfristig soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickelt werden. Und weil sich die Mediennutzung zusehends ins Internet verlagere, sollten künftig auch reine Online-Angebote als Service public anerkannt werden können, heisst es im Bericht. Bis dahin böten die nächsten Neukonzessionierungen Gelegenheit, kurzfristig konkrete Anpassungen vorzunehmen.

Die aktuellen Werbeeinschränkungen - auch jene im Online-Bereich - sollen vorderhand bestehen bleiben. Damit werde ein gewisser wirtschaftlicher Ausgleich gegenüber den privaten Medien geschaffen, hält der Bundesrat fest. Die SRG soll ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft aber noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden, heisst es. Der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information sollen weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die SRG mindestens die Hälfte der ihr zufliessenden Empfangsgebühren für die Information aufwendet.

Weiter erwartet der Bundesrat, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft "besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt". Den Umfang der Finanzierung will der Bundesrat beibehalten. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren wegen des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, will er eine Senkung der Gebührenhöhe prüfen.

Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen will der Bundesrat präzisere Vorgaben erlassen, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Anpassungen soll es auch bei den konzessionierten kommerziellen Lokalradios geben, die heute einen publizistischen Leistungsauftrag, aber keinen Anspruch auf Gebührenunterstützung haben. Künftig rechtfertige es sich nicht mehr, diese Veranstalterkategorie staatliche Pflichten aufzuerlegen, da die Frequenzknappheit im UKW-Band wegfalle, heisst es im Bericht. Der Bundesrat beabsichtigt, sie von der Konzessionspflicht und dem Leistungsauftrag zu befreien.