Blockchain: Bund will Rahmenbedingungen verbessern (Bild: Fotolia/Enzozo)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT verabschiedet. Mit der Vorlage wolle er die Rechtssicherheit erhöhen, Hürden für Anwendungen beseitigen, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT) basieren, sowie Missbrauchsrisiken begrenzen, teilt er via Aussendung mit.

Hintergrund dazu ist, dass der Bundesrat bereits im Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor publiziert hat. Der Bericht zeigte unter anderem auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen bereits heute gut geeignet sei, mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen. Er wies aber auch auf punktuellen Handlungsbedarf hin, weshalb der Bundesrat bereits im März 2019 eine Reihe von Anpassungen bestehender Gesetze in die Vernehmlassung schickte. Hingegen verzichtete er auf die Schaffung eines spezifischen Technologiegesetzes. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen rund 80 Stellungnahmen ein. Im Grundsatz begrüssten die Teilnehmenden die Vorschläge des Bunderates.

Die Vorlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Vernehmlassung in diversen Punkten überarbeitet und weiterentwickelt. Mit dem als Mantelerlass ausgestalteten Bundesgesetz werden punktuelle Anpassungen in neun Bundesgesetzen vorgeschlagen, sowohl im Zivilrecht als auch im Finanzmarktrecht. Das Parlament wird sich voraussichtlich Anfang 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.

Die Swiss Blockchain Federation (SFB) begrüsst in einer Aussendung den nun verabschiedeten Entwurf. Gesamthaft sei die dem Parlament jetzt unterbreitete Fassung gegenüber dem Vorentwurf deutlich verbessert worden. Unter diesem Aspekt sei das hohe Tempo, das Verwaltung und Bundesrat bei diesem Thema angeschlagen haben, umso positiver zu würdigen. Die SBF hoffe, dass das Parlament den Handlungsbedarf und die ausgezeichneten Vorarbeiten des Bundesrats ebenso positiv würdige und das neue Gesetz rasch berate und verabschiede.

Gegenüber dem Vorentwurf neu seit die Erstreckung der sog. Fintech-Lizenz (Art. 1b BankG) auf Verwahrer von kryptobasierten Vermögenswerten. Damit unterstünde die Verwahrung von Kryptowerten neu in jedem Fall einer direkten staatlichen Aufsicht, selbst wenn die Kryptowerte nicht sammelverwahrt werden. Diese Verschärfung gelte es noch genauer zu überprüfen und gegebenenfalls mit Schwellenwerten oder anderen geeigneten Anpassungen abzufedern.

Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht eine gemeinsame Datenverwaltung und insbesondere eine gemeinschaftliche Buchführung mit Teilnehmenden, die sich gegenseitig nicht kennen oder nicht vertrauen. Im Kern geht es um Systeme zur gemeinsamen Datenverwaltung, die auf verteilten Registern beruhen. Eine Blockchain ist eine mögliche Form, wie Daten in einem solchen System abgelegt werden. DLT ermöglicht den direkten, elektronischen Werttransfer zwischen den Teilnehmenden des Netzwerks, ohne dass eine kontoführende, zentrale Stelle involviert werden muss. Der Entwicklung der DLT wird sowohl im Finanzsektor als auch in andern Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotenzial vorausgesagt. In der Schweiz hat sich in den letzten Jahren namentlich im Finanzbereich bereits ein ausgeprägtes Ökosystem mit innovativen Fintech- und Blockchain-Unternehmen entwickelt.