Symbolbild: Flickr/Robert Noordzij/ CC BY-SA 2.0

Der schweizerische Bundesrat will, dass online gekaufte Produkte sicherer werden. Er schlägt daher neue Instrumente für die Marktüberwachung vor, und eventuell eine Abgabe auf Waren, die direkt aus dem Ausland kommen. So hat er nun die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) eröffnet. Ziel dieser Revision ist es laut Mitteilung, die Stärkung der Produktesicherheit voranzutreiben und neue Vorschriften für den Onlinehandel einzuführen.

Das derzeitige Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) ist seit 1. Juli 2010 in Kraft. Die Teilrevision sieht nun insbesondere die Schaffung neuer Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel vor, so zum Beispiel bei Onlineangeboten Angaben zur Produktidentifizierung sowie Warn- und Sicherheitshinweise zu geben, eine Kontaktstelle zu benennen und mit den Vollzugsorganen zusammenzuarbeiten. Des Weiteren sollen neue Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel eingeführt werden, etwa die Schaffung eines Informations- und Warnsystems, der Erwerb von Produkten unter verdeckter Identität und die Unterbindung des Zugangs zu Onlineangeboten bei Verletzung der Vorschriften.

Zur Finanzierung der Marktüberwachung im Onlinehandel soll der Bundesrat desweiteren eine Aufsichtsabgabe auf online bestellten Produkten, die direkt aus dem Ausland an Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz geliefert werden, vorsehen können. Um Massnahmen gegenüber Wirtschaftsakteuren durchsetzen zu können, sollen Verwaltungsmassnahmen eingeführt werden.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des PrSG findet parallel zu jener betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) statt, da die beiden Gesetze konzeptuell eng miteinander verbunden sind. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. September dieses Jahres.