thumb

Das schweizerische Güterkontrollgesetz soll angepasst werden. Die entsprechende Botschaft ist vom Bundesrat haute an das Parlament verabschiedet worden. Die auf vier Jahre befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll in der Folge ins ordentliche Recht überführt werden.

Zur Erinnerung: Der Bundesrat erliess am 13. Mai 2015 gestützt auf die Bundesverfassung die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung. Sie ist auf vier Jahre befristet. Da sich die Verordnung bewährt habe, schlage der Bundesrat nun vor, sie ins ordentliche Recht zu überführen. Hierzu sei im Güterkontrollgesetz eine rechtliche Grundlage zu schaffen.

Es bleibe das Ziel des Bundesrates, Bewilligungen verweigern zu können, wenn Grund zur Annahme bestehe, dass die auszuführenden oder zu vermittelnden Güter zur Repression missbraucht werden. In der Vernehmlassung war diese Zielsetzung laut Mitteilung von der grossen Mehrheit der interessierten Kreise begrüsst worden.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals