Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Eckwerte festgelegt, um gemeinsame Lösungen in der digitalen Transformation der Bundesverwaltung zu fördern. Unter anderem sollen neu alle Projekte über einer Million Franken auf Synergien geprüft werden. Die Bundeskanzlei hat den Auftrag erhalten, dem Bundesrat bis Ende 2026 die nötigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Änderungen zu beantragen.
Hintergrund dazu ist, dass der Bund die digitale Transformation seit fünf Jahren nach einem Lenkungsmodell steuert, das damals neu eingeführt wurde. Am 1. Januar 2021 nahm der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (Bereich DTI) bei der Bundeskanzlei seine Arbeit auf. Nun hat der Bundesrat die nächste Weiterentwicklung beschlossen: Ziel sei ein Paradigmenwechsel von heute mehrheitlich individuellen Digitalisierungslösungen zu mehr Zusammenarbeit und deutlich mehr gemeinsamen Lösungen. Dank den Anpassungen könnten die Bundesämter bereits bestehende Leistungen künftig einfacher wiederverwenden und damit auch Kosten sparen. Zudem würden die Prozesse in der Verwaltung schlanker, heisst es.
Mit folgenden zwei Hauptelementen soll dieses Ziel erreicht werden:
1. Systematische Nutzung von Synergien: Für alle Projekte mit einem Gesamtvolumen ab einer Million Franken sollen sogenannte Synergieprüfungen eingeführt werden. Das jeweils zuständige Departement soll künftig prüfen, ob es für ein betreffendes Projekt nicht schon bestehende, gemeinsame Lösungen gibt. Zudem hat das Departement abzuklären, ob das Projekt Standards einsetzt. Bei Grossprojekten ab fünf Millionen Franken Gesamtvolumen übernehme der Bereich DTI diese Prüfung. Die Mittel für die Projekte sollen erst freigegeben werden, wenn sie die Synergieprüfung durchlaufen haben.
2. Schnellere Entscheidungen im Lenkungsmodell: Der Bundesrat will zudem klarer festlegen, welche Gremien für welche Entscheide zuständig sind und damit die digitale Transformation beschleunigen (unter anderem durch weniger interne Konsultationen). Somit könne sich auch der Digitalisierungsrat Bund stärker auf strategische Fragen konzentrieren. Zudem soll der Weg zu gemeinsamen Lösungen, von denen mehrere Bundesämter profitieren, vereinfacht werden.
Der Bundesrat hat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, ihm bis Ende 2026 die nötigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Änderungen zu beantragen. Das werde insbesondere eine Änderung der Digitalisierungsverordnung DigiV zur Folge haben, heisst es.
