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Künftig sollen Firmen und Behörden einfacher elektronisch unterschreiben können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision eröffnet.

Dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur sei bereits beim Erlass im Jahr 2003 vorgeworfen worden, die Latte für die Anerkennung elektronischer Signaturen zu hoch anzusetzen, teilte das Bundesamt für Justiz mit. Deshalb sei sie bisher nicht "massengeschäftstauglich" gewesen.

Dies will der Bundesrat nun korrigieren. Im revidierten Gesetz soll neu die sogenannte geregelte elektronische Signatur eingeführt werden, die auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden kann. Damit solle den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Verwaltung Rechnung getragen werden, heisst es in der Mitteilung. Bisher ist lediglich die elektronische Signatur für natürliche Personen einfach geregelt. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision läuft bis Ende Juni 2012.

Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann.