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Nach Meinung des Bundesrates erfordert die Notwendigkeit, die Bevölkerung vor Hassrede und Desinformation im Internet zu schützen, auch in der Schweiz eine breite Diskussion. Deshalb habe er das Uvek beauftragt, ihm bis Ende 2022 in einem Aussprachepapier aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dies auch mit Blick auf die Stärkung der Nutzerrechte und den Umgang mit intransparenten Geschäftspraktiken. Er stütze sich dabei auf einen Bericht des Bakom (Bundesamt für Kommunikation) zu den Chancen und Risiken von Facebook, Youtube und Google.

Hintergrund dazu ist, dass Kommunikationsplattformen wie Suchmaschinen (z.B. Google), soziale Netzwerkplattformen (z.B. Facebook) oder Multimedia-Plattformen (z.B. Youtube) in der Schweiz von grossen Teilen der Bevölkerung genutzt werden und zunehmend an Bedeutung für die Meinungsbildung gewinnen. Im Unterschied zu den traditionellen Medien gelten für diese Plattformen keine journalistischen Standards. Eine Verpflichtung z.B. zur Wahrhaftigkeit der Inhalte bestehe nicht. Befragungen zufolge befürchte die Bevölkerung in der Schweiz in den sozialen Netzwerken und auf Videoportalen mehr Falschnachrichten vorgesetzt zu bekommen.

Anders als in Europa und in den USA bestehen in der Schweiz bislang keine Pläne für die Betreiber der Plattformen (Intermediäre) spezifische gesetzliche Regelungen zu Hassrede, Falschinformationen, Intransparenz und Nutzerrechte zu erlassen. Verschiedene vom Bakom in Auftrag gegebene Studien kommen zum Schluss, dass die Bevölkerung auf einen effektiven Schutz vor illegaler Hassrede und Desinformation Anspruch habe, und dass die Rechte der Nutzer auch gegenüber den Plattformen besser geschützt werden müssten. Vor diesem Hintergrund sei in der Schweiz eine breite Diskussion zur Frage der gesellschaftlichen Einbindung und Governance von Intermediären notwendig.

Die neuen Plattformen bieten nach Ansicht des Bundesrates einerseits Möglichkeiten für eine weitergehende Demokratisierung der öffentlichen Kommunikation. Sie machten es z.B. Einzelpersonen, Organisationen und Gruppen einfacher, sich direkt am öffentlichen Diskurs zu beteiligen, ihre Standpunkte einzubringen und auch Kritik öffentlich zu äussern. Damit nehme die Vielfalt an öffentlich zugänglichen Informationen und Meinungen zu.

Anderseits habe die Offenheit der Plattformen auch verschiedene negative Auswirkungen. Sie böten z.B. einfache Möglichkeiten, illegale und schädliche Inhalte wie Hassrede und Falschinformationen zu verbreiten. Ebenso problematisch wie das Verbreiten sei das Löschen von Inhalten nach eigenen, intransparenten Regeln.

Nutzer verfügten zudem gegenüber den Plattformen über keine oder nur ungenügende Rechte, könnten sich z.B. gegen Löschentscheide nicht oder nur ungenügend wehren und könnten nicht erkennen, auf Grund welcher Vorgaben sie welche Inhalte zu sehen bekämen.

Für die traditionellen Medien sei der Aufstieg der Plattformen mit sinkenden Werbeeinnahmen und sinkenden Publikumserlösen verbunden. Dies bedrohe über kurz oder lang die Qualität der journalistischen Medienprodukte. Bereits heute zeige sich, dass sich die Berichterstattung der Nachrichtenmedien auf immer weniger Themen und geografische Räume konzentriere.

Im europäischen Ausland setze sich wegen der gesellschaftlichen Bedeutung der Kommunikationsplattformen und ihres grossen Schadenpotentials die Überzeugung durch, dass den Intermediären verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt werden müssten. Entsprechend arbeiteten Europa und die USA an der Ausgestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der Intermediäre.