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Der schweizerische Bundesrat hat eine Änderung der Alarmierungsverordnung verabschiedet. Damit soll der erforderliche Werterhalt des Sicherheitsfunknetzes Polycom rechtlich geregelt werden, heisst es in einer Aussendung dazu. Die Änderung tritt demnach am 1. März 2017 in Kraft.

Am sogenannten Vorhaben "Polycom 2030" sind neben dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz Babs auch die Kantone und weitere Bundesstellen involviert. Mit dem Werterhalt soll die Funktion und Verfügbarkeit von Polycom bis mindestens 2030 gesichert werden.

Polycom ist das flächendeckende Sicherheitsfunknetz der Führungs- und Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz. Es ermöglicht den Funkkontakt innerhalb wie zwischen den verschiedenen Organisationen Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstliches Rettungswesen, Zivilschutz, Grenzwacht und unterstützende Verbände der Armee. Polycom hat heute insgesamt rund 55‘000 Nutzer und wird von diesen täglich eingesetzt. Ein grosser Teil der im System Polycom genutzten Komponenten ist mehr als zehn Jahre in Betrieb und muss aufgrund des Technologiewandels erneuert werden.



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