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Der Bundesrat hat Massnahmen für einen modernen Zugang zu den Notdiensten ergriffen. In Zukunft sollen Menschen in Notlage die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität per Echtzeittext auf den Smartphones auch schriftlich erreichen. Desweiteren sollen automatisierte Fahrzeugnotrufe (Next Generation eCall) über modernere Mobilfunktechnologien abgesetzt werden können. Letztlich wurde mit der Kurznummer 142 auch ein Hilfs- und Beratungsdienst für Opfer häuslicher Gewalt eingerichtet.

Mit der neuen Notruffunktion mit Echtzeittext soll insbesondere für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung der direkte Zugang zu den Notdiensten erleichtert werden. Zuvor müssen verschiedene technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen beispielsweise die vollständige Digitalisierung der Mobilfunknetze, die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung in den Alarmzentralen, die Schulung des Personals sowie die Durchführung umfangreicher Tests.

Die Kurznummer 142 der Opferhilfe Schweiz ist bereits am 1. Mai in Betrieb gegangen. Damit steht insbesondere Opfern häuslicher Gewalt eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. Der Zugang zur Opferhilfe, wie auch zu den übrigen Hilfs- und Beratungsdiensten, muss kostenlos sein. Die Fernmeldedienstanbieterinnen dürfen keinerlei Anrufdaten bekanntgeben.

Beim automatisierten Notruf von Fahrzeugen (Next Generation eCall) werden die Bestimmungen an die technologische Entwicklung angepasst, damit dieser auch nach der Abschaltung von 2G und 3G weiterhin möglich sei.

Echtzeittext:
-- Echtzeittext ermöglicht es, Text gleichzeitig während eines Sprachanrufs zu übertragen.
-- Die Funktion ist in den neusten Smartphones vorhanden; die Installation einer App oder eine Anmeldung (Login) ist nicht erforderlich.
-- Die Funktion wird ab Mitte 2028 im Mobilfunknetz zur Verfügung stehen. Damit sie genutzt werden kann, müssen die Zentralen der Notdienste entsprechend ausgerüstet sein.
-- Der Zeitpunkt der Verfügbarkeit wird in Absprache mit den Notdienst-Zentralen bekanntgegeben.