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Die Konzessionsgebühren für Mobilfunkfrequenzen, welche für die zukünftige Mobilfunktechnik ("5G") eingesetzt werden, werden sinken. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) entsprechend angepasst.

Hintergrund dazu ist, dass mit der Revision der GebV-FMG die Konzessionsgebühren für Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 3 GHz auf ein international übliches Niveau festgesetzt würden. Diese Frequenzen seien für die rasche Einführung, namentlich den Bau und den Betrieb der zukünftigen Mobilfunknetze der 5. Generation (5G) ab dem Jahr 2019 von grosser Bedeutung, beteont der Bundesrat. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) bereitet zurzeit die Vergabe der entsprechenden, künftig verfügbaren Mobilfunkfrequenzen vor. Die vom Bundesrat genehmigte Anpassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Gebühren für die Frequenzen in hohen Frequenzbereichen sollen sinken, um den im Vergleich zu den bisher verwendeten tieferen Frequenzen weniger günstigen Ausbreitungseigenschaften Rechnung zu tragen, teilt das Bakom mit. Die neuen hohen Frequenzen eigneten sich zur Kapazitätserhöhung der Mobilfunknetze, könnten jedoch weniger gut für die Mobilfunkversorgung bis ins Innere von Gebäuden genutzt werden, heisst es.