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Der Schweizer Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitere Leistungen in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) des Bundes als Standarddienste festgelegt. Demnach werden die "Verzeichnisdienste" sowie die "Identitäts- und Zugangsverwaltung" zentral geführt und betrieben.

Bei den Standarddiensten handelt es sich um Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen und zentral geführt werden. Bereits heute als Standarddienst geführt werden die Daten- und die Sprachkommunikation sowie die Büroautomation inklusive Unified Communication & Collaboration (UCC).

Im neuen Standarddienst "Verzeichnisdienste" wird einer Aussendung des Bundesrates zufolge festgelegt, dass das bestehende zentrale Verzeichnis für Personen und Organisationen der Bundesverwaltung weiterhin durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betrieben werden soll. Der Dienst zur Verifikation von Adressen soll jedoch künftigt direkt bei der Schweizerischen Post bezogen werden. Der Standarddienst "Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM)" stellt die nötigen Funktionalitäten bereit, damit nur die dazu autorisierten Personen und Maschinen auf die Daten und Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können. Dazu gehört unter anderem auch die bundesinterne Public-Key-Infrastruktur (PKI). Die PKI und die IAM-Dienste zur Absicherungen von E-Government-Diensten für die breite Öffentlichkeit sollen vom BIT betrieben werden.

Für den Betrieb der IAM-Dienste zur Absicherung von Anwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, insbesondere der Polizeianwendungen, ist laut Aussendung das Informatik Service Center (ISC-EJPD) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zuständig.



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