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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die weiterentwickelte E-Government-Strategie Schweiz und die überarbeitete öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit (2016 – 2019) zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden abgesegnet.

Hintergrund dazu ist, dass Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz seit 2008 gemeinsam vorantreiben. Der Steuerungsausschuss, der das gemeinsame Programm leitet, hat Ende 2014 eine Überarbeitung der bisherigen Grundlagen der Zusammenarbeit veranlasst. Bund, Kantone und Gemeinden erhielten im September 2015 die weiterentwickelte E-Government-Strategie und Bund und Kantone ihre überarbeitete Rahmenvereinbarung zur Genehmigung.

Ausser dem grünen Licht, das der Bundesrat für die E-Government-Zusammenarbeit gegeben hat, hat er auch die rechtliche Grundlage dafür, die Rahmenvereinbarung, verabschiedet. Diese definiert die Organisation und das Budget für die Strategieumsetzung. Bund und Kantone stellen für die Finanzierung von Schwerpunktplan und Geschäftsstelle jährlich insgesamt 5 Millionen Franken, von ihnen je hälftig finanziert, zur Verfügung.

Die Konferenz der Kantonsregierungen entscheidet an ihrer Plenarversammlung Mitte Dezember über die Weiterführung der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz. Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien per 1. Januar 2016 in Kraft.