Symbolbild: ICTK

Der Bundesrat will vorhandene amtliche Geodaten künftig einheitlich bereitstellen, so dass sich digitale Prozesse, E-Government-Anwendungen und weitere Angebote einer digitalen Gesellschaft darauf abstützen können. Zu diesem Zweck schlägt er die Schaffung von nationalen Registern raumbezogener Daten, sogenannten Georegistern, vor. Im Rahmen der heutigen Sitzung hat der Bundesrat daher das VBS mit der Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen dazu beauftragt.

Eine digitale Gesellschaft brauche zwingend digitale raumbezogene Daten, argumentiert der Bund. Heute würden amtliche Geoinformationen auf allen Verwaltungsebenen produziert. Ein Georegister sei ein verlässliches und behördenverbindliches Informationssystem in Form eines Zugangsdienstes zu bestehenden Geobasisdatensätzen oder Teilen von Geobasisdatensätzen nach Bundesrecht. Diese Datensätze müssten bestimmten Anforderungen genügen, die in Bezug auf Zugänglichkeit und Verfügbarkeit sowie in Bezug auf Qualität und technische Funktionen verbindlich geregelt seien.

Die für das staatliche Handeln zentralen Georegister sollen daher so aufbereitet werden, dass sie jederzeit aktuell, homogen, verbindlich, interessensneutral, amtlich, eindeutig und zeitlich definiert seien. Sie müssten in einer leicht verständlichen, benutzerfreundlichen und nachhaltigen Form über einen zentralen Zugangspunkt verfügbar sein. Ein Georegister werde keine neue Datensammlung sein, sondern ein Dienst für den Zugriff auf bestimmte, genau definierte Geobasisdatensätze oder Teile davon, teilt der Bundesrat mit.

Das Konzept der Georegister entspreche in Bezug auf die Geoinformation den verschiedenen nationalen und internationalen digitalen Strategien und basiere auf der am 11. Dezember 2020 vom Bundesrat verabschiedeten "Strategie Geoinformation Schweiz". Für die in der Strategie geforderte Verknüpfung der Geodaten seien Georegister ein wichtiges Instrument und eine zentrale Informationsquelle. Sie sollten deshalb auf allen drei institutionellen Ebenen eingerichtet werden und zentral abrufbar sein. Dadurch könnten sie einfach mit anderen Verwaltungsregistern verknüpft werden und unterstützten die Behörden darin, ihre gesetzlichen Aufgaben wirksam zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat das VBS beauftragt, bis Dezember 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Georegistern geschaffen werden könnten. Für die Koordination und Umsetzung der Arbeiten sei das Bundesamt für Landestopografie Swisstopo zuständig.