Symbolbild: Nicola Pitaro/VBS

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Änderungen des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme in Kraft gesetzt sowie Änderungen in der dazugehörigen Verordnung verabschiedet. Die Mehrheit der Anpassungen auf gesetzlicher Ebene und der Verordnungsänderungen sollen am 1. April 2023 in Kraft treten, einzelne Bestimmungen in Abhängigkeit der neuen Datenschutzgesetzgebung am 1. September 2023.

Hintergrund dazu ist, dass das Parlament am 17. Juni 2022 diverse Änderungen des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme beschlossen hat. Mit der Revision ändern die Rechtsgrundlagen für diverse Informationssysteme, in denen innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Personendaten bearbeitet werden, teilt der Bundesrat mit.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben und weil sich die Systemlandschaft stetig ändere, müssten die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über die militärischen Informationssysteme angepasst werden, heisst es. Dazu habe der Bundesrat nun einerseits Bestimmungen zu den bestehenden Informationssystemen angepasst und andererseits Bestimmungen für neue Informationssysteme, mit denen nicht besonders schützenswerte bearbeitet werden, geschaffen.