Elektronische Identität (Symbolbild: Colourbox)

Der schweizerische Bundesrat hat nach einer öffentlichen Konsultation nun ein Grobkonzept zur Ausgestaltung einer staatlichen E-ID vorgelegt. Die Nutzer sollen dabei eine möglichst grosse Kontrolle über ihre Daten behalten, der Datenschutz soll gewährleistet werden, heisst es. Zudem sollen auch andere digitale Nachweise wie der Führerausweis auf der E-ID ausgestellt werden können.

Konkret wolle der Bundesrat den Datenschutz unter anderem durch das System selber (Privacy by Design), durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie durch eine dezentrale Datenspeicherung sicherstellen, wie er verlauten lässt.

Die Grundsätze des Grobkonzepts habe man aufgrund von sechzig Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik festgelegt, so der Bundesrat weiters. Er habe zudem auch Forderungen verschiedener parlamentarischer Vorstösse in den Grundsätzen berücksichtigt. Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zu einer privaten E-ID-Lösung im vergangenen März hatte der Bundesrat bereits im Mai einen neuen Versuch angekündigt. Im Herbst hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter dazu eine informelle öffentliche Konsultation gestartet. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist auf Mitte 2022 geplant.

Ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) soll es den Einwohnern der Schweiz ermöglichen, online mittels eines digitalen Beweises die Identität zu belegen. Der Staat soll dabei für den Betrieb der nötigen Infrastruktur sorgen. Ziel sei es, auch Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte per E-ID ausweisen zu können. Die Ausstellung verschiedener digitaler Nachweise solle schrittweise ausgebaut werden, hiess es, und solle dadurch zu einem sogenannten "E-ID-Ökosystem" werden.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals