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Der Bundesrat hat die Einführung einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen in der Bundesverwaltung beschlossen. Er hat eine entsprechende Botschaft mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,13 Millionen Franken gutgeheissen und zur koordinierten Umsetzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, das bundesweite Programm APS2020 als IKT-Schlüsselprojekt zu führen.

Zwischen 2010 und Mitte 2012 wurden die Arbeitsplatzsysteme (APS) der Bundesverwaltung auf das Betriebssystem Windows 7 migriert und ein Standardarbeitsplatz Büroautomation eingeführt. Gemäss Ankündigung von Microsoft im April 2014 endet der Lebenszyklus von Windows 7 und auch diverser zugehöriger Produkte per Ende 2019. Damit endet auch der Produktsupport des Lieferanten, weshalb die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf eine neue Betriebssystemgeneration migriert werden müssen. Zusammen mit der Einführung der neuen Generation Arbeitsplatzsysteme würden weitere Anforderungen der Departemente an den elektronischen Arbeitsplatz umgesetzt, lässt der Bundesrat via Aussendung wissen. Dies seien insbesondere eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und die Bereitstellung von mobilen Arbeitsgeräten mit den notwendigen Funktionen und Sicherheitsfreigaben.

Die Migration des Betriebssystems und der Wechsel zu einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen bis zum Jahr 2020 erfordere ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, das aufgrund der Planungsfristen rechtzeitig angegangen werden müsse, heisst es in der Mitteilung. Mit der Führung des entsprechenden bundesweiten Programms APS2020 hat der Bundesrat demnach das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) im EFD beauftragt. Die Gesamtkosten des Programms betragen 89 Millionen Franken im Zeitraum 2015 bis 2020. Aufgrund der Grösse, des personellen Ressourcenbedarfs, der Komplexität und Risiken werde das Programm APS2020 als IKT-Schlüsselprojekt geführt. Somit werde ein erweitertes Controlling durchgeführt, und das Vorhaben werde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK geprüft.

Zur Realisierung des Projekts unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,13 Millionen Franken für die Jahre 2016-2020. Darin enthalten sind den Angaben gemäss die Programmkosten abzüglich der Eigenleistungen und der Initialisierungskosten.