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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 verabschiedet. Mit deren Umsetzung soll der digitale Kanal zur ersten Wahl bei der Kontaktnahme mit der öffentlichen Verwaltung werden, heisst es in einer Aussendung dazu. Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Vorstände von Städte- und Gemeindeverband sollen sich im Dezember zur vorgelegten Strategie äussern.

Mit der dritten gemeinsamen E-Government-Strategie Schweiz streben die drei Staatsebenen eine engere Zusammenarbeit an. Wo nötig soll diese auf neue rechtliche und organisatorische Grundlagen gestellt werden, betont der Bundesrat in der Aussendung. Eine Erneuerung der Rahmenbedingungen erachte man als notwendig, um den eigentlichen Handlungsbedarf im E-Government effektiv angehen zu können. Dabei gehe es beispielsweise um den Ausbau und die Verbesserung des Online-Angebots oder die Bereitstellung von Basisdiensten wie eine staatlich anerkannte elektronische Identität oder gemeinsam nutzbare Datenregister. Die vom Bundesrat ebenfalls verabschiedete öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zur Umsetzung der Strategie sei daher auf zwei Jahre begrenzt und soll danach durch eine neue Rechtsgrundlage abgelöst werden.

Die gemeinsame Organisation E-Government Schweiz sieht in den vier strategischen Handlungsfeldern "Interaktion und Partizipation", "Basisdienste und Infrastruktur", "Organisation und rechtliche Grundlagen" sowie "Vertrauen und Wissen" verschiedene Massnahmen vor, damit der digitale Kanal gemäss dem strategischen Leitbild "Digital First" zur ersten Wahl im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung wird.

Die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Vorstände des Städte- und des Gemeindeverbandes ihr zustimmen.



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