Hier soll der Erweiterungsbau der Competec entstehen (Panoramabild: zVg)

Das schweizerische Bundesgericht hat zugunsten der aargauisch-luzernischen Handelsgruppe Competec entschieden und die Baubeschwerde gegen einen Erweiterungsbau der Firma endgültig vom Tisch gefegt. Nach mehreren Jahren Verzögerung könne Roland Bracks Unternehmen den dringend benötigten Erweiterungsbau nun doch so realisieren, wie er projektiert und bewilligt worden sei, teilt Competec in einer Stellungnahmen mit.

"Für uns kommt der Bundesgerichtsentscheid einem Befreiungsschlag gleich", kommentiert denn auch Brack, Gründer und Inhaber der Competec-Gruppe. Nun müsse man sich in der Planung nicht mehr mit unkalkulierbaren externen Faktoren und Zeiträumen auseinandersetzen, sondern könne sich auf den Neubau konzentrieren.

Competec kann folglich das Bauprojekt in den ursprünglich geplanten Dimensionen und damit in der Form, in der es bewilligt worden ist, ausführen. Die Einsprachen der Anwohner sind damit vom Tisch. Insbesondere die Entscheidungen des Stadtrats Willisau wurden im Einspracheverfahren durch die Beschwerdeführer in Frage gestellt. "Der klare Entscheid bestätigt die korrekte Beurteilung durch den Stadtrat", so Brack. Die weitere Entwicklung der einheimischen, inhabergeführten und unabhängigen Handelsgruppe hänge deshalb stark von den Ausbaumöglichkeiten ab. Das Bundesgericht verfügte im Oktober, dass der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukomme. Dies ermöglichte einen vorzeitigen Start der Bauarbeiten – unter dem Risiko eines Rückbaus bei einem negativen Entscheid.

Der Competec-Erweiterungsbau: Chronologie
Die Competec Logistik plant in Willisau seit Ende 2015 einen Erweiterungsbau mit den Abmessungen 140 (L) × 31 (H) × 60 (B) Meter. Er bietet über 20'000 Quadratmeter Nutzfläche zur Lagerung von Mittel- und Grossteilen und werde auch zahlreiche weitere Arbeitsplätze enthalten. Die erste Baubewilligung des Stadtrats Willisau im Herbst 2016 fochten Nachbarn an. Das Kantonsgericht hiess ihre Beschwerde im Juni 2017 gut und verpflichtete den Stadtrat zu weiteren Abklärungen. Der Stadtrat von Willisau holte ein Gutachten zur Landschaftsverträglichkeit ein. Ferner verlangte er von der Bauherrin ein Begrünungs-, ein Farb- und Materialkonzept. Im Februar 2018 erteilte der Stadtrat erneut die Baubewilligung. Dagegen erhoben dieselben Nachbarn erneut Beschwerde. Das Kantonsgericht hat mit Urteil vom Juli 2018 die Beschwerde abgewiesen, worauf die Beschwerdeführer den Fall ans Bundesgericht weitergezogen haben. Dieses hat die Sache zunächst noch nicht abschliessend beurteilt, jedoch im Oktober 2018 verfügt, dass der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen sei. Competec hatte infolge dieser Verzögerungen die Planung zum dritten automatischen Kleinteilelager "Autostore III" vorgezogen. Die Stadt Willisau hatte die Bewilligung für die baulichen Massnahmen am bestehenden Gebäude bereits im Juli erteilt. Im November konnte mit Autostore III im bestehenden Gebäude begonnen werden. Im Februar 2019 hat Competec bereits erste Tiefbauarbeiten für den Neubau aufgenommen.



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