Breitbandinternet: Bundesgericht bestätigt Busse gegen Swisscom (Foto: Karlheinz Pichler)

In einem am Donnerstagabend eröffneten Urteil weist das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2015 wegen missbräuchlicher Preise ab und bestätigt die gegen Swisscom vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Kartellbusse von 186 Millionen Franken. Das Urteil betrifft die ADSL-Preise bis Ende 2007.

Gemäss dem Bundesgericht sei die 186-Millionen-Strafe für Swisscom rechtens. Die Swisscom erfülle den Tatbestand der "Kosten-Preis-Schere" in Bezug auf die Jahre 2001 bis 2007. Die vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Sanktion von rund 186 Millionen Franken sei nicht zu beanstanden.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte 2009 festgestellt, dass die Swisscom AG und die Swisscom (Schweiz) AG durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten (Anschlusstechnik von Breitbandanschlüssen) bis zum 31. Dezember 2007 ihre Wettbewerber behindert hätten. Die Swisscom sei einerseits als ADSL-Anbieterin tätig gewesen, andererseits habe sie anderen Anbietern auch das für Breitbandinternet notwendige Vorprodukt geliefert. Die Wettbewerber hätten diese Vorleistung benötigt, um ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten zu können.

Die Swisscom habe - im Vergleich zu den Endkundenpreisen - bis Ende 2007 hohe Preise für dieses Vorleistungsangebot verlangt. Es habe eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen ("Kosten-Preis-Schere") resultiert. Die Swisscom habe ihre Konkurrenten insofern behindert, als diese ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel hätten betreiben können.

Die Weko beurteilte das fragliche Verhalten als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte eine Sanktion von rund 220 Millionen Franken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte auf Beschwerde der Swisscom den Entscheid der Weko inhaltlich, senkte die Sanktion aber auf 186 Millionen Franken.

Die Swisscom bedauerte in einer Mitteilung den Entscheid des Bundesgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt: Die Swisscom sei nicht marktbeherrschend gewesen, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestanden habe. Das Angebot von Swisscom habe den Mitbewerbern von Anfang an ermöglicht, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Diesen Dienst habe Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte, so Swisscom in der Aussendung.

Die vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte und nun vom Bundesgericht bestätigte Busse von 186 Millionen Franken habe von der Swisscom bereits 2016 bezahlt werden müssen. Das Urteil des Bundesgerichts habe daher keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019, betont der Schweizer Telekomkonzern.



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