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Der Bund hat per Anfang 2016 seine Lieferanten zur Einreichung einer elektronischen Rechnung verpflichtet. Seither sei der Anteil der E-Rechnungen auf rund 60 Prozent gestiegen, heisst es in einer Mitteilung der eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Die Bundesverwaltung sei bestrebt, diesen Anteil weiter zu erhöhen, und akzeptiere neu auch PDF-Rechnungen per E-Mail.

Durch den papierlosen Austausch könnten die Rechnungen effizienter verarbeitet werden. Beispielsweise falle das Auspacken und Scannen weg und die Rechnungsdaten könnten einfacher in das Buchhaltungssystem übernommen werden, so die EFV.

Seit Einführung der Verpflichtung habe man den Anteil der E-Rechnungen kontinuierlich von 14 Prozent im Dezember 2014 auf 57 Prozent im Mai 2018 steigern können. Dies entspreche rund 400‘000 von insgesamt 700‘000 Rechnungen pro Jahr. Die Verpflichtung betreffe nicht alle Rechnungen: Kleinbeschaffungen seien davon ausgenommen, und nicht alle Rechnungen an die Bundesverwaltung stammten aus einer Lieferantenbeziehung.

Die Bundesverwaltung sei bestrebt, den Anteil E-Rechnungen weiter zu erhöhen. Sie biete ihren Lieferanten deshalb verschiedene Zustellmöglichkeiten für Rechnungen an. Seit dem 1. Januar 2018 können E-Rechnungen demnach auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Dies vereinfache die elektronische Rechnungsstellung für die Lieferanten erheblich. Ab sofort akzeptiere der Bund auch PDF-Rechnungen per E-Mail. Durch die ab 2019 geplante Ablösung des Einzahlungsscheins durch einen QR-Code auf dem Rechnungsdokument werde die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen im PDF-Format zusätzlich erleichtert.

Im Vergleich zur Schweiz bestehen laut Mitteilung in den Nachbarländern der Schweiz strengere Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Der Bundesrat ziehe aber ein positives Fazit zur Einführung der E-Rechnung in der Schweiz und wolle den partnerschaftlichen und pragmatischen Ansatz ohne Ausdehnung des Obligatoriums weiterführen.



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