Die digitale Transformation der Verwaltungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verlangt eine koordinierte, gesamtschweizerische Vorgehensweise. Für die nächste Etappe haben der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) daher gemeinsam festgelegt, wie die föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung weiterentwickelt werden soll. Konkret haben sie ein Zielbild formuliert und dieses zusammen mit einem Mandat zur weiteren Konkretisierung verabschiedet. Bund und Kantone bekunden damit ihren Willen, die föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung institutionell und fachlich weiter auszubauen.
Das Zielbild umfasst gemäss einer Aussendung des Bundes zwei Stossrichtungen. Mit der ersten Stossrichtung soll die gemeinsame Steuerung und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden intensiviert werden. Im Fokus sollen dabei die weitere Schaffung von Synergien und die Förderung der Interoperabilität durch die gemeinsame Entwicklung von Standards und Architekturen stehen. Parallel werde mit der zweiten Stossrichtung eine neue Bundeskompetenz mit spezifischen Regeln zur Mitwirkung der Kantone, Städte und Gemeinden angestrebt, damit künftig wesentliche Standards, wie beispielsweise solche für den Datentransfer zwischen Behörden, für alle Gemeinwesen verbindlich seien.
Das Zielbild wurde von April bis September 2025 vernehmlasst. Bund und Kantone sowie Städte und Gemeinden begrüssen den Zielbildentwurf. Sie haben in ihren Stellungnahmen die Notwendigkeit einer intensiveren föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung unterstrichen, wobei der in der DVS verankerte föderalistische Ansatz fortgeführt werden müsse. Gestützt auf die Konsultationsrückmeldungen wurde der Zielbildentwurf präzisiert.
Mit dem Mandat haben der Bundesrat und die KdK die DVS mit der weiteren Konkretisierung des Zielbilds beauftragt. Ziel sei es, in einem nächsten Schritt ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der beiden Stossrichtungen zu erarbeiten. Für die bezüglich Stossrichtung zwei nötige Teilrevision der Bundesverfassung habe der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt und eine tripartite Kommission eingesetzt, heisst es. In der Kommission würden sich der Bund, die Kantone, die Städte und Gemeinden beraten und eine offene Diskussion darüber führen können, wie die gesetzten Ziele rechtlich am besten umgesetzt werden könnten. Das Gesamtkonzept soll analog dem Zielbild bei Bund, Kantonen sowie dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband konsultiert und im Jahr 2027 vom Bundesrat und der KdK verabschiedet werden.
