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Der schweizerische Bundesrat will die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes fördern und hat deshalb einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Auf Basis dieses Gesetztes dürfte sich der Bund auch an der E-Government-Organisation "eOperations Schweiz" beteiligen.

Hintergrund dazu ist, dass die Organisation "eOperations Schweiz" im Jahre 2018 von der Schweizerischen Informatikkonferenz mit Zustimmung von Bund und Kantonen gegründet worden ist. Sie soll den gemeinsamen Aufbau und Betrieb von IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen. Bei der Organisation handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, deren Geschäftstätigkeit auf Kostendeckung ausgerichtet ist, aber nicht gewinnorientiert ist. Anfang November waren 26 Kantone, 44 Städte und Gemeinden sowie 14 Organisationen im Besitz von Gemeinwesen daran beteiligt.

Damit der Bund bei dieser und anderen E-Government-Organisationen einsteigen könne, müse eine gesetzliche Grundlage dazu geschaffen werden, heisst es. Die Vernehmlassung zum geplanten Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) dauert bis am 25. März 2021.

Das geplante neue Gesetzt soll neben dem möglichen Einstieg beim Unternehmen "eOperations Schweiz" zudem eine Grundlage für den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Bund und anderen öffentlichen Gemeinwesen, anderen Staaten und auch internationalen Organisationen bilden. Auch Finanzhilfen für Projekte im Bereich des E-Government wären dadurch künftig möglich. Ferner enthält die Vorlage Bestimmungen zur lizenzgebührenfreien Weitergabe von Software, zur Veröffentlichung von Daten sowie zur Verbindlicherklärung von Standards durch den Bund.



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